Corporate & Partners

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Corporate & Partners im Zusammenhang mit Mantelfirmen, Firmengründung (inkl. Kapitalvorschuss) und Zusatzleistungen (Website, Domizil, Banking-Unterlagen). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Neugründung mit Kapitalvorschuss

Wir gründen auf Wunsch eine neue AG oder GmbH mit den vom Kunden benannten Gesellschaftern und Organen. Das Liberierungskapital kann vorgestreckt werden. Mindestbetrag für Neufirmengründung: CHF 10'000. Benötigt werden insbesondere: Identifikation aller Verwaltungsratsmitglieder bzw. Geschäftsführer, Unternehmenszweck sowie die von uns erstellten Statuten und Gründungsunterlagen. Ziel ist eine Firmengründung in unter 7 Tagen, sofern Unterlagen und Identifikation vollständig vorliegen.

3. Firmenkauf auf Rechnung (nur Neugründung)

Zahlung auf Rechnung ist ausschliesslich bei Neugründung möglich — nicht beim Kauf bestehender Vorratsgesellschaften. Firmen / Servicegebühren auf Rechnung nur bis zu einem Wert von CHF 9'999. Anzahlung: 50 % des Rechnungsbetrags. Danach gilt eine Mindestrate von CHF 500 pro Monat, bis der Gesamtbetrag beglichen ist. Kapitalvorschuss-Pakete ab CHF 10'000 erfordern Vorauszahlung. Disclaimer: Das Aktienbuch wird erst nach kompletter Zahlung ausgehändigt. Bis dahin behalten wir uns die Freigabe des Aktienbuchs (bzw. der entsprechenden Gesellschafterdokumentation) vor.

3a. Preise nach Kapital

Einheitliche Preisliste für Neugründung nach voll liberiertem Kapital: CHF 100'000 → CHF 10'000 · CHF 150'000 → CHF 11'250 · CHF 200'000 → CHF 12'500 · CHF 250'000 → CHF 15'000 · CHF 300'000 → CHF 17'500 · CHF 350'000 → CHF 20'000 · und weiter je +CHF 2'500 pro +CHF 50'000 Kapital bis CHF 500'000 → CHF 27'500. Individuelles Kapital auf Anfrage. Verfügbare Mantelfirmen: Listenpreise nur bis max. CHF 10'000, darüber auf Anfrage. Ziel: Firmengründung innert 7–10 Tagen bei vollständigen Unterlagen.

4. Zahlungsverzug und Abwahl des Verwaltungsrats

Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, die Freigabe des Aktienbuchs zurückzuhalten und — soweit rechtlich zulässig und in den Statuten bzw. Organbeschlüssen vorgesehen — den Verwaltungsrat (bzw. die Geschäftsführung) abwählen bzw. ersetzen zu lassen, bis die offenen Forderungen beglichen sind. Weitere Rechte aus Verzug (Verzugszins, Schadenersatz, Rücktritt) bleiben vorbehalten. Details zur Frist und Mahnung werden in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung festgehalten.

5. Mantelfirmen

Mantelfirmen werden schuldenfrei und mit ausgewiesenem Zweck, Sitz und Kapital angeboten. Zahlung auf Rechnung ist für Mantelfirmen nicht vorgesehen. Eigentums- und Registerübergang erfolgen nach den vereinbarten Schritten und nach Zahlung gemäss Auftrag.

6. Identifikation und Mitwirkung

Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige und richtige Angaben sowie Identifikationsunterlagen aller Verwaltungsratsmitglieder, Geschäftsführer und massgeblichen wirtschaftlich berechtigten Personen zur Verfügung. Verzögerungen wegen unvollständiger Unterlagen gehen nicht zu unseren Lasten.

7. Haftung

Wir erbringen Leistungen sorgfältig. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt die Haftung unberührt. Steuerliche und rechtliche Beratung im Einzelfall bleibt Vorbehalt gesonderter Vereinbarung.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug (ZG), Schweiz — soweit gesetzlich zulässig.

Zur Neugründung auf Absprache · contact@corporateandpartners.com